Girokonten, die für die Eröffnung durch zwei Kontoinhaber vorgesehen sind, nennt man auch Gemeinschaftskonten. Für gemeinsam geführte Konten gibt es zahlreiche gute Gründe, wie etwa die unkomplizierte Abwicklung und Zahlung aller monatlichen Fixkosten. Auch Lebensgefährten oder Partnerschaften ohne Trauschein können ein Gemeinschaftskonto eröffnen.