Das Wohngemeinschaftskonto

Wohngemeinschaftkonto eröffnen Von einer Wohngemeinschaft spricht man, wenn sich mehrere Bewohner eine Wohnung teilen. Für die gemeinsame Wohnung fallen Kosten an, die auch gemeinsam getragen werden. Dabei handelt es sich üblicherweise um die monatliche Miete, um Nebenkosten oder Telefongebühren. Für solche gemeinsam zu zahlenden Ausgaben kann man ein Wohngemeinschaftskonto eröffnen. Bei einem Wohngemeinschaftskonto handelt es sich meist um ein Girokonto, deshalb steht die ganze Bandbreite der Angebote an kostenfreien und kostenpflichtigen Konten zur Verfügung. Auch die integrierten Bankdienstleistungen entsprechen denen des klassischen Girokontos.

Wohngemeinschaftskonten im Vergleich

Zahlungseingang/Monat:
Euro
EC-Karte:
  
Kreditkarte:
  
Durchschnittliches Guthaben:
Euro
an
Durchschnittliches Minus:
Euro
an
Tagen
Zahlungseingang: 0 € / Guthaben: 1000 € an 30 Tagen
Top2 Girokonten
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* Werte für gewählten Zeitraum, die Berechnung erfolgt auf Basis der aktuellen Konditionen vom 28.04.2024. Alle Angaben ohne Gewähr. In Kooperation mit financeAds: Datenschutzhinweise.

Das Girokonto für die WG

Wenn eine Wohngemeinschaft aus mehr als zwei Personen besteht, kann es bei der Eröffnung des Kontos manchmal Schwierigkeiten geben. Vor allem bei kostenfreien Girokonten ist die Zahl der Kontoinhaber auf maximal zwei Personen begrenzt. Alle anderen Personen der Wohngemeinschaft können meist ohne Probleme als Kontobevollmächtigte eingetragen werden. Mindestens eine Kontokarte sollte in jedem Fall ausgegeben werden, wenn man ein Wohngemeinschaftskonto eröffnen will. So ist die Abhebung von Bargeld am Automaten ebenso sichergestellt wie der Abruf von Kontoauszügen, wenn das Wohngemeinschaftskonto nicht als Online-Konto geführt wird. Da bei der Eröffnung des Wohngemeinschaftskontos das ganze Spektrum an Girokonten der Filial- und Direktbanken zur Verfügung steht, sollte man die Konditionen genau prüfen. Bei manchen Banken ist die Kontoführung ohne Auflagen gebührenfrei. Viele Anbieter verlangen einen Mindestgeldeingang pro Monat, alternativ kann ein Umsatzvolumen gefordert sein. Auf einem Wohngemeinschaftskonto sind solche Auflagen häufig nicht zu erfüllen, weil das Konto nicht als Gehaltskonto genutzt wird und deshalb kein regelmäßiges Einkommen an die Kontoinhaber fließt. Ob ein Dispositionskredit für das Wohngemeinschaftskonto in Frage kommt, ist im Einzelfall zu entscheiden. Ein geringer Dispositionsrahmen kann sinnvoll sein, um vorübergehende Liquiditätsengpässe zum Monatsende zu vermeiden. So lassen sich Kosten für die gemeinsame Wohnung problemlos tragen, auch wenn einmal kurzfristig kein Guthaben vorhanden ist. Allerdings muss man sich darüber im Klaren sein, dass auch der kleinste Kredit von der Wohngemeinschaft zurückzuzahlen ist. Richtet man also einen geringen Kreditrahmen ein, sollten die Dispositions- und Überziehungszinsen möglichst gering sein. Bevor man ein Girokonto als Wohngemeinschaftskonto eröffnet, ist auf die Konditionen genau zu achten. So stellt man sicher, den Anbieter zu wählen, der für die Wohngemeinschaft die attraktivsten Kontobedingungen bereit hält. Konto für die Wohngemeinschaft online beantragen