Das Wohngemeinschaftskonto
Von einer Wohngemeinschaft spricht man, wenn sich mehrere Bewohner eine Wohnung teilen. Für die gemeinsame Wohnung fallen Kosten an, die auch gemeinsam getragen werden. Dabei handelt es sich üblicherweise um die monatliche Miete, um Nebenkosten oder Telefongebühren. Für solche gemeinsam zu zahlenden Ausgaben kann man ein Wohngemeinschaftskonto eröffnen. Bei einem Wohngemeinschaftskonto handelt es sich meist um ein Girokonto, deshalb steht die ganze Bandbreite der Angebote an kostenfreien und kostenpflichtigen Konten zur Verfügung. Auch die integrierten Bankdienstleistungen entsprechen denen des klassischen Girokontos.

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