Das Gemeinschaftskonto
Ein Gemeinschaftskonto bietet sich für Ehepaare oder für unverheiratete Paare an. Grundsätzlich unterscheidet es sich nicht von einem Girokonto für eine Einzelperson, und es macht auch keinen Unterschied, ob das gemeinsame Konto von verheirateten oder unverheirateten Paaren genutzt wird. Allerdings sollten beide Partner die Vor- und Nachteile kennen, bevor sie ein Gemeinschaftskonto eröffnen.

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