Das Gemeinschaftskonto

Gemeinschaftskonto eröffnenEin Gemeinschaftskonto bietet sich für Ehepaare oder für unverheiratete Paare an. Grundsätzlich unterscheidet es sich nicht von einem Girokonto für eine Einzelperson, und es macht auch keinen Unterschied, ob das gemeinsame Konto von verheirateten oder unverheirateten Paaren genutzt wird. Allerdings sollten beide Partner die Vor- und Nachteile kennen, bevor sie ein Gemeinschaftskonto eröffnen.

Gemeinschaftskonten im Vergleich

Zahlungseingang/Monat:
Euro
EC-Karte:
  
Kreditkarte:
  
Durchschnittliches Guthaben:
Euro
an
Durchschnittliches Minus:
Euro
an
Tagen
Zahlungseingang: 1200 € / Guthaben: 1000 € an 30 Tagen
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    Uneingeschränkter Kontozugriff für beide Partner

    Der größte Vorteil des Gemeinschaftskontos liegt sicher in der Kostenersparnis, wenn statt zwei kostenpflichtigen Girokonten ein gemeinsames Konto geführt wird. Möchte man ein kostenloses Gemeinschaftskonto eröffnen, entfallen sogar die Kontoführungs- und Transaktionsgebühren für zwei Girokonten. Ein weiterer Pluspunkt ist der uneingeschränkte Zugriff für beide Partner. Dieser gilt allerdings nur, wenn es sich um ein sogenanntes Oder-Konto handelt. Auf einem Gemeinschaftskonto werden alle Ein- und Auszahlungen geführt, die für den gemeinsamen Haushalt anfallen. Dadurch ergibt sich für beide Partner eine bessere Übersicht über die Finanzlage des Haushalts. Wollen beide Partner ein Gemeinschaftskonto eröffnen, steht die wichtige Frage nach dem Und- oder Oder-Konto im Raum. Die meisten Banken bieten beide Formen an. Bei einem Oder-Konto kann jeder Kontoinhaber ohne die Zustimmung des Partners jede Transaktion durchführen. Bei einem Und-Konto dürfen Verfügungen nur von beiden Partnern gemeinschaftlich angewiesen werden. Vor allem bei Ehepartnern wird meist das Oder-Konto gewählt, weil sich dies in der Praxis besser bewährt hat. Wird das Gemeinschaftskonto als Online-Konto geführt, sollten beide Partner eigene Zugangsdaten erhalten. Konto- oder Kreditkarten werden ebenso für beide Partner ausgegeben. Bei der Eröffnung eines Gemeinschaftskontos müssen sich beide Partner legitimieren. Wird das Konto später einmal aufgelöst, müssen beide Kontoinhaber zustimmen. Dazu ist ein Auflösungsantrag zu unterschreiben. Soll bei einem Oder-Konto lediglich ein Partner entfernt werden, ist dies dagegen recht problemlos möglich. In der Praxis mag es durchaus passieren, dass einem bisherigen Partner dadurch der Zugriff auf das Gemeinschaftskonto entzogen wird. Bei einem Und-Konto ist das selbstverständlich nicht möglich.

    Kostenlose Gemeinschaftskonto ohne Bedingungen eröffnen

    Bevor man als Paar ein Gemeinschaftskonto eröffnet, sind wie bei jeder Girokontoeröffnung die Konditionen der Banken zu prüfen. In der Regel wird ein Gemeinschaftskonto von allen Filial- und Direktbanken angeboten. Im Vergleich sind Kontoführungsgebühren zu beachten und Dispositions- und Überziehungszinsen zu prüfen. Möchte man ein kostenfreies Girokonto als Gemeinschaftskonto eröffnen, sind außerdem mögliche Auflagen zu prüfen. Entscheidet man sich für ein kostenfreies Girokonto ohne Bedingungen, ist es im Vergleich zu vorher unter Umständen sogar möglich, durch ein gemeinschaftliches Kontokosten zu sparen. Gemeinschaftskonto online beantragen