Klassenkassenkonto – das beste Girokonto für die Klassenkasse finden

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Klassenkassenkonto eröffnen Ein Klassenkassenkonto zu eröffnen bietet sich beispielsweise an, wenn Lehrer oder Erziehungsberechtigte für ein Vorhaben der Schulklasse Geld ansparen wollen. So kann für eine Klassenfahrt gespart werden, und auch die Anschaffung von zusätzlichen Lehrmaterialien kann so erleichtert werden. Als Klassenkassenkonto bieten sich klassische Girokonten an. Im Idealfall handelt es sich um ein kostenfreies Girokonto.

Klassenkassenkonto Vergleich

Zahlungseingang/Monat:
Euro
EC-Karte:
  
Kreditkarte:
  
Durchschnittliches Guthaben:
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Reines Guthabenkonto für Gemeinschaftszwecke

Eine Klassenkasse wird häufig von Schulklassen geführt, um Rücklagen für größere Vorhaben anzusparen. Als Solches ist es ein ganz gewöhnliches Girokonto, dass von einem Lehrer oder Elternteil eröffnet werden kann. Zwar nennt sich aus Sicht der Klasse das Girokonto Klassenkassenkonto, wird aber von den Banken so nicht vermarktet, sondern als gewöhnliches Girokonten für Privatpersonen angeboten. Es ist sinnvoll, mit den Eltern gemeinsam zu beschließen, wofür das Klassenkassenkonto verwendet wird, welche Einzahlungen getätigt werden können und welche Ausgaben davon zu tragen sind. Üblicherweise kann man ein Girokonto heutzutage bei vielen Banken direkt online eröffnen.

Kostenloses Girokonto als Klassenkassenkonto eröffnen

Die Banken in unserem Vergleich bieten Girokonten für Privatpersonen an, diese werden also nicht als sogenanntes Klassenkassenkonto angeboten. Verfügungsberechtigt ist daher dann nur die Person, die das Konto eröffnet hat. Sie erhält auch die Kontoauszüge, um bei Bedarf einen Nachweis über Ein- und Auszahlungen zu führen. Auf Wunsch kann ein Klassenkassenkonto wie jedes gewöhnliche Girokonto auch wieder gekündigt werden. Einen Dispositionskredit einzurichten, ist für das Klassenkonto in der Regel nicht nötig, da es sich lediglich um ein Girokonto auf Guthabenbasis handelt. Somit kann das Konto als reines Guthabenkonto geführt werden. Entsprechend ist bei der Wahl auf die Kosten für die Kontoführung zu achten. Im Idealfall wählt man ein Girokonto, das keine Bedingungen für die gebührenfreie Kontoführung beinhaltet.

Fragen & Antworten zum Klassenkassenkonto

Was ist ein Klassenkassenkonto?

Das Klassenkassenkonto ist ein gewöhnliches Girokonto auf dem Einnahmen, etwa Überweisungen der Eltern für Klassenfahrten oder anderweitige gemeinsame Unternehmungen, und Ausgaben der Schulklasse verwaltet werden können.

Wie wird ein Klassenkassenkonto eröffnet?

Die Eröffnung eines Klassenkassenkontos erfolgt technisch genau so wie die normale Kontoeröffnung. In einer Besprechung am besten auch in Absprache mit den Eltern wird vorab entschieden, welche volljährige Person das Klassenkassenkonto eröffnen soll. Diese Person eröffnet dann das Girokonto für die Schulklasse mithilfe eines Online-Kontoantrags und einer Legitimation über Videoident- oder Postident-Verfahren. Sobald die Zugangsdaten vorliegen, kann das Konto für die Klasse genutzt werden.

Was sind die Voraussetzungen für ein Klassenkassenkonto?

Für ein Klassenkassenkonto gibt es in dem Sinne keine Zugangsvoraussetzungen, die sich von denen für ein gewöhnliches Girokonto unterscheiden. Die Person, die das Klassenklassenkonto eröffnet und verwaltet, muss volljährig sein und einen Wohnsitz in Deutschland vorweisen können.

Welche Banken bieten ein Klassenkonto an?

Bei diesen Direktbanken richten Sie besonders schnell, einfach und günstig ein neues Girokonto für Ihre Klassenkasse ein: norisbank. Ihre größten Vorteile im Überblick:

Norisbank Klassenkassenkonto

  • Kostenlose Kontoführung, nicht an Geldeingang gekoppelt,
  • weltweit kostenlos Bargeld abheben (Cash Group),
  • kostenlose Mastercard-Kreditkarte*,
  • deutschlandweit kostenlos Geld einzahlen an Automaten der Deutschen Bank.
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(*) Die kostenlosen Kreditkarten sind vor allem für Klassenfahrten und Internetbestellungen hilfreich.

Außerdem richtigen einige Filialen der Sparkassen, Raiffeisenbanken und Volksbanken auf Anfrage ein Klassenkassenkonto ein. Jedoch sind diese nicht immer dauerhaft von der Kontoführungsgebühr befreit (siehe nächsten Abschnitt). Zudem sollten Sie als Lehrer oder Lehrerin sich mit einem schnellen, einfachen Prozess vertraut machen, den Sie bei Bedarf wiederholen. Denn „neue Klasse“ heißt „neues Konto“. Im Idealfall klicken Sie nur wenige Knöpfe im Internet, um im neuen Schuljahr für die neue Klasse ein eigenes Klassenkonto einzurichten.

Wo finde ich ein kostenloses Klassenkassenkonto?

Kostenlose Girokonten gibt es fast nur noch bei den Direktbanken (siehe oben), weil sie auf schlanke Prozesse für eine Masse gleicher Fälle setzen. Zudem unterhalten sie keine teuren Filialen am Ort. Dennoch ermöglichen Sie das Ein- und Auszahlen von Bargeld – ein Punkt, der für viele Klassenkonten trotz Online-Bankings wichtig ist. Die Direktbanken nutzen hierfür die Geldautomaten ihrer Mutterkonzerne und/oder arbeiten mit anderen Banken zusammen.

Beispiel: Postbank, Deutsche Bank, Commerzbank und Hypovereinsbank haben die „Cash Group“ gegründet. Davon profitiert z.B. die Kunden der Direktbank norisbank. Diese können z.B. kostenlos in den Filialen der Deutschen Bank Bargeld einzahlen. Andere Direktbanken wie die DKB geben eine kostenlose Kreditkarte aus, um die Automaten der Bankenverbünde für die Bargeldabhebung zu nutzen. Über die Cash Group sind Auszahlungen auch an Shell-Tankstellen möglich. Zudem bieten immer mehr Supermärkte Ein- und Auszahlungen an.

Bei manchen Banken ist die Kontoführung nur im ersten Jahr kostenfrei, wenn nicht regelmäßig höhere Summen wie zum Beispiel Gehalt eingehen. Für viele Klassenkassen könnte diese Befristung ausreichen, wenn nach nur einem Schuljahr ein neuer Lehrer zuständig wird oder die Schüler in neue Klassen und Kurse eingeteilt werden. Sicherer ist es, ein dauerhaft kostenloses Konto bei einer Direktbank einzurichten.

Bei den Sparkassen, Volksbanken und Raiffeisenbanken sinkt der Spielraum der örtlichen Berater, ein Konto kostenfrei zu stellen. Meist ist ihnen dies nur für eine Dauer von einem Jahr erlaubt, Tendenz fallend. Diese klassischen Ortsbanken sind immer weniger zu dauerhaft kostenlosen Girokonten bereit, selbst wenn es sich um einen „guten Zweck“ handelt. Der Trend geht Richtung einheitlicher Konten zu einheitlichen Preisen.

Tipp: Auch das Abklappern und Verhandeln mit Filialen der Sparkassen und Genossenschaftsbanken kostet Zeit und führt nicht sicher zum gewünschten Ergebnis. Die Direktbanken sind ihnen im Verhältnis von Preis und Leistungen überlegen. Da die Schulklasse niemals einen Haus-, Firmenkredit oder Anlagetipps braucht, bringt auch der persönliche Ansprechpartner in der Filiale keinen Vorteil, der den Aufwand rechtfertigen würde.

Sollten vor der Eröffnung eines Klassenkassenkontos Absprachen getroffen werden?

In einer Besprechung vor Eröffnung eines Klassenkassenkontos sollte der Umgang mit dem Konto, Zuständigkeiten, Regeln und Pflichten grundlegend geklärt und bestenfalls auch schriftlich festgehalten werden. Auf diese Weise lassen sich Missverständnisse vermeiden und eine Kontoführung im Sinne der Klasse sicherstellen.

Wie kann man ein Klassenkassenkonto eröffnen?

Um ein neues Klassenkassenkonto zu eröffnen, beachten Sie dieselben Voraussetzungen wie bei einem normalen (Giro-)Konto: Als Kontoinhaber müssen Sie volljährig und geschäftsfähig sein – oder brauchen das schriftliche Einverständnis Ihrer Eltern. Viele Banken setzen voraus, dass Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Auf eigene Rechnung

Richten Sie das Konto auf eigene Rechnung und ohne weitere „wirtschaftlich Berechtigte“ ein. Gegenüber Ihrer Bank wird es sich um ein normales Girokonto handeln. Tatsächlich nutzen Sie und Ihre Schüler alle Vorteile eines „verdeckten Treuhandkontos“, wie Sie hier ausführlich lesen.

Dispo statt Guthabenkonto oft sinnvoll

Wir empfehlen, das Klassenkonto mit Dispositionsrahmen zu eröffnen. Zumindest ein kleiner Dispo erleichtert die praktische Arbeit mit dem Konto: Günstige Angebote für den gemeinsamen Zweck sind oft nur kurzfristig verfügbar. Für die Abschlussfahrt ist vielleicht eine Anzahlung ans Reisebüro oder Hotel erforderlich. Während der Abschlussfahrt entstehen unvorhergesehene Ausgaben.

Zudem sind oft nur Girokonten mit Dispokredit von der Kontoführung befreit. Die Banken finanzieren sich über die fälligen Zinsen, wenn Kunden ihre Kreditlinie nutzen. Je nach Zinssatz sollten Sie diese Möglichkeit nur im Notfall beanspruchen.

Ohne Dispo, also als reines Guthabenkonto entgeht dem Lehrer womöglich ein kurzfristiges Angebot. Oder die Schüler und Eltern müssten vorab mehr Geld einzahlen als nötig. Oder der Lehrer oder einzelne Eltern müssten zusätzliches Geld auf das Konto einzahlen – dieser Privatkredit ließe sich zwar belegen und nachvollziehen, trotzdem führte er zu unnötigem Kuddelmuddel und Verwaltungsaufwand. Kurzfristige Ausgaben und Notfälle auf der Klassenfahrt oder Kursfahrt? Ein Lehrer (oder Schüler) müsste das Geld bar oder über ein anderes Konto vorstrecken. Oder sich Geld von zu Hause transferieren lassen. Beides wäre aufwändig und schwieriger nachzuvollziehen.

Wann und wofür der Kontoführende Geld vorstreckt, wäre immer noch ihm überlassen. Trotz Dispokredits könnte er säumige Schüler von der Bücher-Sammelbestellung ausschließen.

Welche Absprachen bzw. Regeln sollte man vertraglich festlegen bei einem Klassenkassenkonto?

Für das Klassenkonto auf eigene oder fremde Rechnung ist in der Regel kein ausdrücklicher, schriftlicher Vertrag zwischen den Einzahlenden und dem Einsammelnden erforderlich. Sie schließen einen solchen Vertrag durch ihr Handeln: Der Lehrer fordert die Eltern und Schüler in einem Schreiben dazu auf, für einen bestimmten Zweck einen bestimmten Betrag zu überweisen. Dadurch ist die Rechtslage klar: Der Kontoinhaber verwaltet lediglich das Geld der Einzahlenden. Gibt er das Guthaben anderweitig aus oder wird sein Konto gepfändet, muss er den Eigentümern die Summe samt gegebenenfalls Zinsen ersetzen.

Aus organisatorischen Gründen ist es sinnvoll, für jede Sammlung diese drei Punkte schriftlich festzuhalten:

  • Was ist der Zweck für die Einzahlungen?
  • Was soll mit dem Geld geschehen, falls das geplante Geschäft nicht stattfindet oder falls ein Schüler aus der Klasse ausscheidet? Auf welche Schüler- oder Elternkonten soll der Kontoführende das Geld zurückzahlen? Dieser Punkt ist vor allem bei größeren Summen und wackeligen Vorhaben wichtig. Der Kontoinhaber sichert sich dagegen ab, dass ihm ein Nutzen durch das herumliegende Geld entsteht.
  • Bis wann muss das Geld eingegangen sein? Was sind die Folgen für Trödler oder Nichtzahler? Dies ist der größte Knackpunkt bei Geldsammlungen, weil die Zahlungsmoral allgemein niedrig ist. Beispiel: Wer nicht rechtzeitig überwiesen hat, ist beim zentralen Buchkauf nicht dabei; er bekommt keinen etwaigen Mengenrabatt und muss sich das Buch selbst besorgen.

Wer sollte das Klassenkassenkonto beaufsichtigen und kontoberechtigt sein?

Beim Klassenkonto ist entweder ein Lehrer, Schüler oder Elternteil der Inhaber. Es kann sinnvoll sein, einer weiteren Person eine Vollmacht für das Konto zu erteilen. Falls der Lehrer krank oder verhindert ist, überweist der bevollmächtigte Schüler die Anzahlung für die Abitur- oder Abschlussfahrt ans Reisebüro.

Falls ein Elternteil das Konto führt, sollte es die (Klassen-)Lehrerin oder Kursleiterin immer bevollmächtigen, da sie mit den Details der Anschaffungen befasst ist. Die Vorteile „Schnelligkeit, Einfachheit und Überblick“ des Klassenkontos wären sonst verloren. Kein Lehrer will sich mit einem Elternvertreter herumschlagen, nur um Zahlungseingänge zu überwachen und eine einfache Buchbestellung zu bezahlen.

Auch zur Kontrolle und Transparenz ist ein weiterer Zugriff sinnvoll, zumindest bei größeren Geldsummen auf dem Klassenkassenkonto.

Braucht man eine Girocard und Kreditkarte zum Klassenkassenkonto?

Auch bei einem Klassenkassenkonto können eine Girocard und eine Kreditkarte nützlich und sinnvoll sein. Mit Kreditkarten lassen sich zum Beispiel Reisebuchungen ganz einfach bezahlen und auf Klassenfahrten besteht ein finanzieller Puffer, falls Unvorhergesehenes passiert und kurzfristig zusätzliches Geld benötigt wird. Die Girocard ermöglicht ebenfalls Kartenzahlungen und Bargeldabhebungen.

Was geschieht am Ende des Schuljahrs mit dem Klassenkonto, wenn Geld übrig ist?

Wenn der kontoführende Lehrer oder Elternvertreter die Klasse verlässt, sollte er oder sie das Guthaben zurückzahlen oder auf ein neues Klassenkonto überweisen – nach klarer, schriftlicher Absprache mit den Eigentümern. Das Konto hingegen beizubehalten und den Inhaber zu wechseln, ist meist zu aufwändig, teuer oder seitens der Bank nicht möglich.

Ist der Grund oder Zweck für das Konto weggefallen? Ist zum Beispiel die Schülerfirma beendet oder blieb nach der Abschlussfahrt Geld übrig? Dann muss der Inhaber das Klassenkonto ausgleichen. Also das Geld an die Schüler und Eltern zurücküberweisen. Oder für einen wohltätigen Zweck spenden, falls gewünscht. Hierbei gilt kein Mehrheitsvotum: Nur wer ausdrücklich zugestimmt hat, dessen Anteil darf gespendet werden. Im Idealfall haben die Geldeigentümer vorab festgelegt, was nach Projektende mit einem Guthaben geschehen soll.

Wichtig: Prüfen Sie, wie ein Gewinn aus dem Projekt oder dem Schülerunternehmen zu behandeln ist. Im Bekanntenkreis der Schulklasse findet sich immer ein Steuerberater oder Rechtsanwalt, der diese Fragen kostenlos beantwortet.

Tipp: Gesondertes Konto für jede Klasse einrichten

Manche Lehrer betreuen mehr als eine Schulklasse oder Kurs. Berufsschullehrer sind durchaus für drei Klassen oder Kurse zuständig, da die Schüler nicht täglich anwesend sind. Unser Tipp: Richten Sie für jede Klasse ein eigenes Konto ein. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eingehende und ausgehende Zahlungen sauber überblicken und trennen. Nur die Schüler der jeweiligen Klasse sind Eigentümer des Guthabens auf den verschiedenen Konten.

Tipp: Neues Konto bei neuer Bank

Unser Tipp: Richten Sie ein neues Konto bei einer anderen als der bisher genutzten Bank ein.

Warum ein neues Konto? Weil Sie das Geld anderer Leute verwalten. Das ist über Ihr bestehendes Girokonto nicht sauber möglich. Ihre Transaktionen wären schwieriger nachzuvollziehen. Sie brächten sich in rechtliche Schwierigkeiten, vor allem was eine Haftung betrifft (siehe oben).

Achtung: In vielen Internetforen wird ein Unterkonto des bestehenden Girokontos empfohlen. Die beschriebenen Schwierigkeiten lassen sich damit jedoch nicht lösen. Zumal viele Banken die Funktionen und Möglichkeiten eines Unterkontos beschränken, vor allem in Bezug auf Überweisungen, Bank- und Kreditkarten.

Warum eine andere Bank? Sie schützen sich vor Fehlern, erhöhen Ihre Übersicht und sparen dadurch Zeit. Wenn Sie mehrere Konten bei derselben Bank führen, unterscheiden sich die schriftlichen Mitteilungen, Kontoauszüge und sogar die EC-Karte nur durch die Kontonummer. Immer genau hinzuschauen und sich abzusichern, kostet Zeit. In der Praxis machen die meisten Menschen trotz aller Vorsicht (Flüchtigkeits-)fehler. Es kommt sogar vor, dass sie ihren privaten Einkauf mit der falschen EC-Karte bezahlen, wenn sie an der Kasse abgelenkt sind. Ein Bankfachmann riet uns dazu, diese Gefahr nicht zu unterschätzen.

Für was benötigt eine Klasse ein Klassenkassenkonto?

Es hat viele Vorteile und Gründe, das Geld für gemeinsame Anliegen auf einem Klassenkonto zu sammeln:

  • Laufende Spar-Zahlungen für die Abiturfahrt.
  • Zentrale Sammelstelle für die gemeinsame Bücherbestellung samt Mengenrabatt.
  • Einnahmen der Schülerfirma oder des Weihnachtsmarktverkaufs einzahlen.
  • Wenn die Schüler Mitinhaber oder Bevollmächtigte des Klassenkontos sind, lernen sie den Umgang mit Geld und Konten. Auch das bloße Prüfen der Kontoauszüge ist lehrreich.
  • Kein Einsammeln, Zählen, Verzählen, noch mal Zählen, Wechseln und Nachhalten von Bargeld mehr – noch dazu während des Unterrichts.
  • Kein Laufen zur Bank und Einzahlen des Bargelds.
  • Kein gesammeltes Bargeld geht durch Diebstahl oder Einbruch verloren – viele Lehrer berichten im Internet von solchen Erfahrungen.
  • Falls der Lehrer dennoch Bargeld annimmt, kann er es leicht und kostenlos einzahlen, auch wenn das Konto bei einer Direktbank liegt. Vor allem Banken der Cash Group sind hier zu empfehlen, eine Einzahlung ist an vielen Bankautomaten möglich.
  • Zahlungseingänge sind übersichtlich und leicht nachweisbar. Mit einem Filter nach Verwendungszweck oder Zeitraum erstellt der Kontoführer eine Liste der Schüler und Eltern, die ihren Anteil bezahlt haben.
  • Kein Reiseanbieter oder Internetversand nimmt Bargeld an. Selbst wenn der Lehrer nur Bargeld bei den Schülern sammelt, müsste er es auf ein Konto einzahlen und überweisen.
  • Für eine Überweisung ins Ausland ist ein Girokonto erforderlich.
  • Für die Einzahlung und Überweisung das eigene, private Girokonto zu nutzen, ist rechtlich unklar bis zweifelhaft.
  • Manche Banken bieten Boni für die Kontoeröffnung.

Gibt es eine Pflicht zur Führung eines Klassenkassenkontos?

Nein, kein Lehrer oder Schüler ist gezwungen, ein Klassenkassenkonto zu führen. Dieses Konto erleichtert lediglich das Sammeln, Nachhalten und Ausgeben von Geld für einen gemeinsamen Zweck. Der Lehrer, ein Schüler oder ein Elternteil könnte das Geld stattdessen auch bar einsammeln und aufbewahren – mit allen Nachteilen. Oder sie verzichten auf den Sammeldienst.

Wie ist die rechtliche Grundlage für ein Klassenkassenkonto?

Beim Klassenkonto ist der Kontoinhaber nicht der (einzige) Eigentümer des Guthabens. Klassischerweise verwaltet der Lehrer als Kontoführer das Geld, das die Schüler und Eltern überwiesen haben. Er selbst zahlt meist nichts ein, also gehört ihm auch kein Cent des Gelds auf dem Konto. Führt eine Elternvertreterin das Konto, ist sie nur eine von zum Beispiel 30 Eltern oder Schülern, die alle denselben Betrag eingezahlt haben. Ihr gehört also nur ein Dreißigstel des Guthabens, obwohl das Konto auf ihren Namen läuft.

Diese Eigentumsfrage ist zwischen dem Kontoinhaber und der Klasse immer geklärt – entweder ausdrücklich durch einen schriftlichen Vertrag oder indirekt dadurch, wie die Beteiligten handeln. Beispiel: Der Lehrer bittet die Eltern in einer E-Mail darum, ihm eine Anzahlung für die Klassenfahrt zu überweisen. Die Eltern kommen dieser Bitte nach. Der Lehrer jedoch gibt das Geld für einen neuen Fernseher oder eine private Urlaubsreise aus. Er kann nicht behaupten, die Eltern hätten es ihm zur freien Verfügung geschenkt. Er muss ihnen den Betrag erstatten. Möglicherweise macht er sich wegen Unterschlagung strafbar.

Der Fachbegriff für ein solches Konto, bei dem die Inhaber nicht zugleich die (einzigen) Eigentümer des Guthabens sind, lautet „Treuhandkonto“. Der Lehrer führt das Klassenkonto treuhänderisch für die Schüler und Eltern. Ein anderer Begriff, der das Gleiche meint: Der Lehrer führt das Konto „auf fremde Rechnung“.

In Internetforen und auf Ratgeberseiten wird häufig empfohlen, der Lehrer solle für die Klassenkasse ein Treuhandkonto eröffnen. Dieser Rat ist ungenau bis schlecht: Meist ist ein klassisches „offenes Treuhandkonto“ gemeint – für unseren Anwendungsfall meist zu überzogen und teuer. Ein „verdecktes Treuhandkonto“ auf eigenen Namen ist günstiger und reicht vollkommen aus, wie Sie nachfolgend lesen.

Tipp: Verdecktes Treuhandkonto schlägt offenes Treuhandkonto

Es gibt offene und verdeckte Treuhandkonten. Beim offenen Treuhandkonto gibt der Lehrer im Eröffnungsantrag gegenüber der Bank an, dass er das Konto auf fremden Namen führt. Das Problem: Ein offizielles Treuhandkonto spielt erst ab großen Geldsummen eine Rolle – für die Schulklasse völlig überzogen. Die Banken lassen sich dieses Extra meist etwas kosten. Direktbanken bieten es gar nicht an. Selbst die örtlichen Sparkassen und Volksbanken stellen ein Klassen-Treuhandkonto allenfalls für kurze Zeit kostenfrei. Die Lage wird sich eher verschlechtern als verbessern, weil dieser Service aufwändig ist und die Banken derzeit zusätzliche Einnahmen erschließen.

Die rechtlich saubere Lösung ist das verdeckte Treuhandkonto: Der Lehrer oder Elternvertreter richtet ein neues Girokonto für die Klasse auf seinen Namen ein. Er gibt der Bank gegenüber an, er handele auf eigene Rechnung. Das stimmt zwar nicht, ist aber rechtlich kein Problem. Die Bank ist lediglich wegen der Gesetze gegen Geldwäsche zu dieser Abfrage verpflichtet.

Nach außen tritt der Kontoführer also als Eigentümer des Guthabens auf. Für die Bank oder das Reisebüro spielt es keine Rolle, in welcher Funktion er die Klassenfahrt bezahlt. Im so genannten „Innenverhältnis“ – also gegenüber den Schülern und Eltern – ist er jedoch nur Treuhänder. Er ist nicht Eigentümer des gesamten Guthabens, sondern nur des Anteils, den er eingezahlt hat. Dieser rechtliche Hintergrund schützt sowohl die Schulklasse als auch den Kontoführenden.

Schutz der Geldeigentümer

Es soll vorkommen, dass ein Kontoverwalter das eingesammelte Geld zweckfremd ausgibt oder es sich „leiht“, um einen wirtschaftlichen Engpass zu überwinden. In diesem Fall könnte es sich um eine so genannte „Unterschlagung“ handeln und strafrechtliche Folgen haben. Mit dieser drohenden Strafe schützt der Gesetzgeber die Geldeigentümer vor Missbrauch. Außerdem haben sie einen rechtlichen Anspruch gegenüber dem Kontoführenden, dass er ihnen einen etwaigen Schaden ersetzt. Ob es sich um eine offene oder verdeckte Treuhand handelt, ändert nichts an diesem Schutz.

Schutz vor einer Pfändung?

Angenommen, der Lehrer hat finanzielle Schwierigkeiten und ihm werden seine persönlichen Konten gepfändet. Das dortige Guthaben reicht nicht aus, um die Schulden zu tilgen. Deshalb werden sämtliche weiteren Konten ermittelt, die auf seinen Namen laufen. Der Gerichtsvollzieher erfährt vom Klassenkonto und hält es für ein normales, weiteres Girokonto des Lehrers.

Ein offenes Treuhandkonto wäre in diesem Fall sicher vor einer Pfändung geschützt, da der Lehrer sofort erkennbar nicht der Eigentümer des Guthabens ist. Doch selbst bei einer verdeckten Treuhand gehen Juristen davon aus, dass die wahren Geldeigentümer geschützt sind (so genannter „Drittwiderspruch“, vgl. mit Gegenständen der Zwangsvollstreckung § 771 ZPO).

Dass es überhaupt zu dieser Frage kommt, ist laut Juristen noch unwahrscheinlicher. Die Gefahr einer Pfändung sei bei diesem Einsatzzweck des Kontos zu vernachlässigen, vor allem bei verbeamteten Lehrern, bei kleinen Summen oder weil größere Beträge nur kurz auf dem Konto lägen.

Schutz des Kontoinhabers

Ein Konto auf fremde Rechnung zu führen (offene Treuhand), schützt auch den Kontoinhaber vor einer Haftung, Steuerpflicht oder strafrechtlichen Folgen: Das Geld auf dem Konto ist nicht sein Eigentum und was auf dem Konto geschieht, ist nicht zwangsweise von ihm gewollt. Er ist kein Nutznießer, falls Geld aus zweifelhaften Quellen oder unerlaubten Geschäften auf sein Konto fließt. Er müsste etwaige Erträge nicht versteuern, da sie ihm nicht zuzurechnen sind.

So weit auch hier die Theorie. Aber in der Praxis sind diese Fragen für das Klassenkonto unbedeutend. Der schlimmste anzunehmende Fall wäre, dass die Schülerfirma Geld aus unlauteren Quellen überwiesen bekommt.

Fantasievolles Beispiel: Die Schüler betreiben einen Blog oder eine Internetseite mit Tipps und Strategien zu Spielen, darunter Poker und Casinospiele. Wegen der inhaltlichen Nähe binden sie Werbung für Internet-Casinos mit Echtgeldeinsatz ein. Sie haben Erfolg und bekommen Werbeprovisionen auf das Klassenkonto überwiesen, das sie zu diesem Zweck angegeben haben. Diese Glücksspielwerbung ist jedoch in Deutschland verboten. Abgesehen davon, dass der Lehrer, der für die Schülerfirma oder für die Internet-AG verantwortlich ist, den Fehler der Schüler hätte bemerken müssen: Der Kontoinhaber zumindest könnte nachweisen, dass er mit den windigen Geschäften seiner Schüler nichts zu tun hatte und sich nicht bereichern wollte.

Ergebnis: Das verdeckte Treuhandkonto schützt auch den Kontoinhaber genau so gut wie das offene Treuhandkonto. Es birgt keine praktische Gefahr. Mögliche Probleme lassen sich wie oben nur mit viel Fantasie finden und leicht aus der Welt schaffen.

Vorwurf Klassenkonto & Geldwäsche?

In manchen Internetforen ist zu lesen, der Inhaber eines Klassenkassenkontos müsse sich Gedanken wegen der Vorschriften gegen Geldwäsche machen und deshalb ein offenes Treuhandkonto einrichten. An diesem Rat ist nur richtig, dass man ein Konto auf eigene Rechnung brauchte, um selbst einen Nutzen aus einer Geldwäsche zu ziehen. Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, eine verdeckte Treuhand (oder gar keine Treuhand) sei verdächtig.

Geldwäsche funktioniert klassischerweise so: Ein Restaurantbesitzer zahlt den zu waschenden Geldbetrag auf sein Konto ein und weist ihn als seine eigenen Einnahmen aus dem Verkauf von Essen und Getränken aus. Seine tatsächlichen Verkäufe und Einnahmen waren niedriger. Er hat bar bezahlte Bestellungen hinzuerfunden und Schwarzgeld in die Kasse gelegt. Er versucht, die Herkunft des Gelds zu verschleiern.

Beim Klassenkonto jedoch ist immer klar und nachweisbar, welche Einzahlung aus welcher Quelle stammt. Das sind gerade die Vorteile dieses Kontos: Überblick, Nachweis, Nachvollziehbarkeit. Selbst wenn der Lehrer Bargeld annimmt und auf das Klassenkonto einzahlt, hakt er auf einer Liste ab, von wem das Geld zu welchem Zweck stammt. Zudem geht es bei den Schülern und Eltern um deutlich niedrigere Beträge, als dass Sie als Kontoinhaber sich wegen eines falschen Geldwäsche-Vorwurfs ängstigen müssten.

Noch mal mit übertriebener Fantasie zum Verdeutlichen: Selbst wenn Sie versehentlich mehr Geld aufs Konto einzahlen, als Sie eingenommen haben. Zum Beispiel weil jemand aus unerfindlichen Gründen Ihre Geldkassette aufgeschlossen und 500 Euro hineingelegt hat. Selbst in diesem an den Haaren herbeigezogenen Fall könnten Sie immer nachweisen, dass Sie in Wirklichkeit ein Treuhandkonto führen und sich daran nicht bereichern wollten.

Vorteile und Nachteile eines Klassenkassenkontos

Vorteile:

  • Kostenlose Kontoführung,
  • Sicherheit,
  • Schnelligkeit,
  • Nachvollziehbarkeit,
  • Überblick über (fehlende) Einzahlungen,
  • viele Zahlungen sind nur per Überweisung und Abbuchung möglich,
  • Lerneffekt, falls die Schüler das Konto selber führen oder Einblick haben,
  • Prämie für die Kontoeröffnung.

Nachteil:

Der Kontoinhaber könnte das Geld veruntreuen und nicht in der Lage oder greifbar sein, um den Schaden zu ersetzen. Diese Gefahr ist in der Praxis zu vernachlässigen, vor allem bei verbeamteten Lehrern.

Zusammenfassung zum Klassenkassenkonto

Fazit: Das Klassenkassenkonto ist ein Segen vor allem für Lehrer. Es erleichtert das Sammeln, Verwalten und Ausgeben von Geld und gibt wertvolle Unterrichtszeit frei. Es erhöht die Sicherheit im Vergleich zum Bargeld. Es schützt den Verantwortlichen und die Einzahlenden bei Haftungsfragen. Für kritische Eltern lässt sich auf Knopfdruck jeder Nachweis erstellen.

Unsere wichtigsten Tipps für Ihr neues Klassenkonto:

  • Achten Sie auf eine kostenlose Kontoführung, zumindest im ersten Jahr.
  • Richten Sie das neue Konto „auf eigene Rechnung“ ein. Tatsächlich aber handelt es sich um ein verdecktes Treuhandkonto.
  • Gründen Sie ein neues Konto bei einer anderen Bank.
  • Richten Sie für jede Schulklasse ein eigenes Konto ein.
  • Wählen Sie kein Guthabenkonto, sondern ein Girokonto mit Dispo-Rahmen.
  • Wählen Sie sicherheitshalber eine kostenlose Kreditkarte, vor allem für die Klassenreise ins Ausland.
  • Direktbanken sind günstiger und schneller zu eröffnen, als wenn Sie bei jeder örtlichen Sparkasse, Volksbank oder Raiffeisenbank um Sonderbehandlung feilschen.
  • Kostenloses Einzahlen und Auszahlen von Bargeld (auch bei Direktbanken über Tankstellen, Supermärkte und Bankautomat-Kooperationen).
Girokonto für die Klassenkasse beantragen